Fahrkartenangebote speziell für Schülerinnen und Schüler
Schülerinnen und Schüler im Landkreis Rottweil, die Anspruch auf Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten gemäß § 18 FAG bzw. der Satzung des Landkreises über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten haben, können am Schülerlistenverfahren teilnehmen und so Ihre Schülermonatskarte direkt über die Schule bargeldlos beziehen.
Wir buchen den jeweiligen Eigenanteil gemäß Landkreissatzung (s. "Eigenanteile in der Schülerbeförderung im Landkreis Rottweil") monatlich vom angegebenen Konto ab, für das uns Einzugsermächtigung erteilt wird. So entfällt der monatliche Kartenkauf mit Bargeld. Das Schülerlistenverfahren wird in unserem Auftrag von der SBG SüdbadenBus GmbH (für den Bereich der Schulen in und um Rottweil und Schramberg), von der RVS Regionalbusverkehr Südwest GmbH (für die Schulen im Bereich Oberndorf und Sulz) sowie von der Private Omnibus-Unternehmer GmbH (POG) für die Schulen im Bereich Dornhan und Schiltach durchgeführt, die auch die Abbuchungen vornehmen.
Antragsformulare für die Teilnahme am Schülerlistenverfahren gibt es in jedem Schulsekretariat.
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